Ihre Unterstützung zählt!

Unsere Arbeit für den Kinderschutz braucht Ihre Unterstützung. Helfen Sie mit Ihrer Zustiftung oder einer Spende. Sie möchten die Arbeit der Kinderschutzstiftung Bremen mit einer Zustiftung, Ihrem Nachlass oder einer Spende unterstützen? – Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen unsere Arbeit persönlich vor: Hinrich Länger ist als Vorstand der Stiftung gerne für Sie da und hilft Ihnen weiter. Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie eine E-Mail. 

Spürbar nachhaltig: Ihre Zustiftung

Die Kinderschutzstiftung Bremen fördert nachhaltig Projekte für den Kinderschutz in unserer Stadt.

Mit Ihrer Zustiftung haben Sie die Möglichkeit, das bereits vorhandene Stiftungskapital aufzustocken. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto mehr Projekte können wir aus den Kapitalerträgen fördern.

Der von Ihnen gestiftete Betrag bleibt dauerhaft im Stiftungsvermögen erhalten und wirkt so langfristig, denn das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden.

Konkret zielführend: Ihre Spende

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie direkt von uns geförderte Projekte. Damit helfen Sie konkret bei der Umsetzung. Sie ermöglichen dem Kinderschutzbund Bremen Kindern, Eltern und Fachkräften die Hilfe zu bieten, die sie dringend benötigen. 

 

Kinderschutzstiftung Bremen

IBAN: DE30 2505 0000 2002 0285 32 BIC: NOLADE2HXXX

bei der Nord LB Hannover

 

 


Ihr Testament für die Zukunft der Kinder

Kindern in Not ein Stück Zukunft zu schenken und sich so für den sozialen Zusammenhalt einzusetzen, ist Ihnen wichtig. In Ihrem Testament können Sie die Kinderschutzstiftung Bremen bedenken und so Gutes weit über Ihr Lebensende hinaus bewirken.

Ein Nachlass ist eine sensible und sehr persönliche Angelegenheit, die bewusst und umsichtig geregelt sein sollte. Wir freuen uns, wenn Sie über ein testamentarisches Vermächtnis zugunsten der Kinderschutzstiftung Bremen nachdenken.

Vererben ohne Abschläge

Vermögen, das an eine gemeinnützige Stiftung geht, ist grundsätzlich schenkungs- und erbschaftssteuerfrei. Das gilt innerhalb von zwei Jahren auch für Erben, die ihre Erbschaft ganz oder teilweise in eine Stiftung einbringen möchten. 

Nachhaltige Hilfe ist steuerlich absetzbar

Die Kinderschutzstiftung Bremen ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt und darf Zuwendungsbestätigungen erstellen. Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile Ihrer Spende!


Sie möchten die Kinderschutzstiftung Bremen unterstützen und sich damit für Kinder in Bremen einsetzten? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an unter 0421 240112-10 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Die hier aufgeführten Hinweise ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt.


Erfahren Sie mehr über uns

Was wir tun

Der Vorstand und das Kuratorium leiten ehrenamtlich die Kinderschutzstiftung Bremen und vertreten sie nach außen. Lernen Sie die Menschen kennen, die mit Herz und Verstand eine Motivation teilen: Bremens Kinder und ihre Zukunft.



Wer wir sind

Der Vorstand und das Kuratorium leiten ehrenamtlich die Kinderschutzstiftung Bremen und vertreten sie nach außen. Lernen Sie die Menschen kennen, die mit Herz und Verstand ein Ziel teilen: Bremens Kinder und ihre Zukunft.

 



Was wir fördern

Das fördern wir - und Sie können dabei mithelfen! Unsere Stiftung stärkt seit 2011 den Kinderschutz in Bremen. Erfahren Sie mehr über die geförderten Projekte und das Engagement der Kinderschutzstiftung Bremen.

 


Die Stiftung des

Kinderschutzstiftung Bremen

c/o Kinderschutzbund Bremen

Schlachte 32

28195 Bremen

0421 240112-10 

info@kinderschutzstiftung-bremen.de

 

Spendenkonto

Kinderschutzstiftung Bremen

IBAN: DE30 2505 0000 2002 0285 32 BIC: NOLADE2HXXX

bei der Nord LB Hannover